Kirchenvater Hieronymus (347-420) meinte: "Heilige Jäger haben wir in der Bibel nicht gefunden - heilige Fischer dagegen wohl." und Augustinus (354-430) war nicht minder jagdkritisch. "Es waren Augustinus und Hieronymus, die - der von Tertulian, Cyprian und Novatian vorgezeichneten Richtung folgend - die Verurteilung von Zirkus und Theater expressis verbis auch auf Jagd und Jäger ausdehneten und damit die kirchliche Tradition der Jagdkritik begründeten." (Thomas Szabó). Die Vermengung von Jagd und Zirkusspielen wurde aber als undifferenziert erkannt. Berardi (1767) zitiert aus Gutherius (?): "Wenn jemand seine Dienste vermietet haben sollte, um wilde Tiere zu jagen (feras venari), oder um ein wildes Tier zu bekämpfen (depugnare feram), welches der Umgegend schadet, und zwar ausserhalb des Kampfplatzes, so ist er nicht mit einem Schandfleck belegt."
Die Synode von Agde (506) verbot den Geistlichen die Jagd und im Gratianischen Dekret (liber extra) von 1234 heisst es: "Omnibus servis Dei venationes et silvaticas vagationes cum canibus, et accipitres aut falcones interdicimus." (Allen im Dienste Gottes untersagen wir die Jagd, die Hetzjagd im Wald mit Hunden und die Beizjagd).
Dazu Anton Michl (1809): " Der Geweihte soll ein Beispiel der christlichen Gemeinde werden, und sich daher von allen, einem geistlichen unanständigen Handlungen enthalten. Dergleichen sind nach Kirchenrecht a) übertriebene Jagdliebe. Die Jagd ist nicht an sich, oder als Venatio clamorosa, sondern nur dann ein unerlaubtes Vergnügen, wenn sie zur Leidenschaft, und so zum Hindernis in Erfüllung der Berufspflichten wird. ...
Die Erlaubnis zu jagen ist also nicht, wie bisher die Kanonisten glaubten, nach dem grösseren oder minderen Lärm, der eine Jagd begleitet, sondern nach der Unvereinbarkeit mit Berufspflichten zu bestimmen."
Im "Lehrbuch des katholischen Kirchenrechts" (Sägmüller 1904) heisst es im Zusammenhang mit den klerikalen Standespflichten: "... sind aus den gleichen Gründen den Klerikern verboten die Würfel- und Glücksspiele 1 sowie die Treibjagd 2 . Das Radfahren kann nur im Dienste nützlich, ja notwendig sein ..." Und ferner, dass der Bischof, zumindest in der Diözese Rottenburg, dem Klerus das Jagen untersagen kann.
Thomas Szabó, Die Kritik der Jagd - Von der Antike zum Mittelalter, in: Werner Rösener (Hg.), Jagd und höfische Kultur, Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1997
Siehe auch: Werner Rösener, Die Geschichte der Jagd, Artemis & Winkler, 2004
Link zu Anton Michl (Google Books)